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Schlagwort: strafen

Verkehrsclubs warnen vor Strafen im Ausland

Rechnungen aufbewahren

Behörden in beliebten Urlaubsländern gehen teils rigoros gegen ausländische Verkehrssünder vor.

Die ersten Urlauber kehren zurück, und schon laufen die Telefone beim heiß. Grund dafür sind die Behörden in beliebten Urlaubsländern der Österreicher wie Italien, Slowenien, Ungarn oder Kroatien, die jede auch noch so kleine Verfehlung im Straßenverkehr mit teil horrenden Strafen ahnden. „Leider“, so Dr. Stefan Mann, Leiter der ARBÖ-Rechtsabteilung, „bleibt den Autolenkern oftmals keine andere Möglichkeit, als die Strafe zu bezahlen.
Auch wenn die rechtliche Deckung für das Eintreiben der Strafe durch den EU-Rahmenbeschluss über die Vollstreckung ausländischer Verwaltungsstrafen vorhanden ist, so ist die Vorgehensweise der ausländischen Behörden teils bedenklich. Dieser Rahmenbeschluss sieht vor, dass alle in einem Mitgliedstaat verhängten Geldstrafen und Geldbußen ab 70 Euro (Ausnahme Deutschland: bereits ab 25 Euro) EU-weit vollstreckt werden können.“
Immer öfter melden sich betroffene Autolenker, die teils Monate nach dem Urlaubsaufenthalt mit unverhältnismäßigen Strafen konfrontiert werden. Dabei greifen die Behörden auf das gesamte Potpourri an möglichen Verkehrssünden zurück wie zum Beispiel falsch Parken, Geschwindigkeitsübertretung oder nicht bezahlte Autobahngebühr. Belege wie bezahlte Parktickets sind dann meistens nicht mehr vorhanden, wodurch der Beweis, dass die Maut- bzw. Parkgebühr korrekt bezahlt wurde, nicht mehr möglich ist. Darüber hinaus werden die Strafen in der Folge oftmals auch direkt von Inkassobüros oder Anwälten aus Deutschland, Kroatien Schweden oder England „eingetrieben“.
Doch wie soll man sich als Fahrzeughalter nun verhalten? „Das wichtigste ist, dass man sich im Vorfeld der Urlaubsfahrt über die örtlichen Gegebenheiten informiert. Wenn es dennoch passieren sollte, dass man eine Strafe erhält, sollte man wenn möglich direkt vor Ort bezahlen, da so eine höhere Strafe vermeiden werden kann. Wer die Zahlungsaufforderung nach Hause geschickt bekommt, sollte abklären, ob der Vorwurf gerechtfertigt ist. Wenn ja, sollte die Strafe bezahlt werden, um höhere Strafforderungen zu entgehen“, so Dr. Mann abschließend.

Aus dem Auto geworfener Müll kann teuer kommen

Auf der sauberen Seite

Neben Strafen wegen Verschmutzung, sind im Falle von glimmenden Zigaretten sind sogar strafrechtliche Konsequenzen möglich.

Dass Rauchen die Gesundheit beeinträchtigt, hat sich mittlerweile herumgesprochen. Ob und wie sehr die Zigarette am Steuer die Verkehrssicherheit gefährdet, ist in Fachkreisen umstritten. Die Straßenverkehrsordnung sieht jedenfalls für die Verschmutzung der Fahrbahn, auch für aus dem Fenster geworfene Zigaretten oder Müll, eine Strafe von bis zu 72 Euro vor. „Generell ist es eine rücksichtslose und gefährliche Unsitte, Dinge, vor allem brennende Zigarettenreste, einfach aus dem Fenster zu werfen. Neben den eher bescheidenen Polizeistrafen sind hohe Schadenersatzforderungen zu erwarten, wenn die weggeworfene Zigarette beispielsweise einen Waldbrand oder einen Verkehrsunfall verursacht. Und bei dadurch verursachten Personenschäden sind auch strafrechtliche Konsequenzen die Folge“, erklärt der ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer.
Dass man nicht nur bestraft werden kann, wenn man jemanden gefährdet, zeigt die Praxis der Behörden zu gewissen landesrechtlichen Vorschriften. „So ist etwa in der Bundeshauptstadt das Wegwerfen von Abfall auf öffentlichem Grund als Übertretung des Wiener Reinhaltegesetzes strafbar und kann zu einer Verwaltungsstrafe von bis zu 1.000 Euro führen“, erklärt der Experte.
Sogar der Versuch, während der Fahrt eine im Auto herunter gefallene Zigarette wieder aufzuheben, kann negative Folgen haben. Der Oberste Gerichtshof hatte exakt einen solchen Fall zu beurteilen. „Der Raucher am Steuer war nämlich durch das Aufheben der glühenden Zigarette so abgelenkt, dass er einen Unfall verursacht hat. Den eigenen Schaden musste er trotz aufrechter Kaskoversicherung selbst zahlen“, erklärt der Jurist. Der erfolgreiche Einwand der Versicherung: Grobe Fahrlässigkeit.
„Generell sollte jeder Fahrzeuglenker so vernünftig sein, ablenkende Tätigkeiten zu unterlassen“, appelliert der ÖAMTC-Experte abschließend an die Vernunft der Autofahrer. „Das gilt für das Telefonieren am Steuer und das Einlegen einer CD ebenso wie für die Rauchpause und das Leeren des Aschenbechers. Auch der aktuelle Fall des Musizierens während der Fahrt kann unter dieses Verbot fallen. Besser ist es, an passender Stelle anzuhalten. So kann man es am besten vermeiden, sich selbst und andere zu gefährden.“
Foto: Reinwerfen statt Wegwerfen / Kurt Keinrath
 

Verschmutzte Kennzeichen können teuer werden

Identifizierungsprobleme

Die Autokennzeichen müssen während der Fahrt laut Gesetz eindeutig erkennbar sein, ansonsten drohen empfindliche Geldstrafen.

Straßensalz und Schneematsch tauchen die Fahrzeuge derzeit in ein trübes Grau. Nicht selten werden dabei auch die Kennzeichen mit einem undurchsichtigen Schleier aus Schmutz überzogen. Was viele Autofahrerinnen und Autofahrer nicht wissen: Empfindlich hohe Strafen können einem verschmutzen oder schneebedecktem und somit unleserlichen Kennzeichen folgen.
Konkret sagt der Gesetzestext: Der Lenker hat dafür zu sorgen, dass die Kennzeichen des von ihm gelenkten Kraftfahrzeuges und eines mit diesem gezogenen Anhängers vollständig sichtbar sind und nicht durch Verschmutzung, Schneebelag, Beschädigung oder Verformung der Kennzeichentafel unlesbar sind. Wer mit nicht zu erkennenden Kennzeichen erwischt wird, dem drohen Geldstrafen umvon rund 70,- Euro, im Extremfall sieht das Kraftfahrgesetz sogar Strafen bis zu 5.000,- Euro vor.
„Nur wer dem Exekutivbeamten glaubhaft versichern kann, dass er beispielsweise eine lange Autofahrt hinter sich hat und vor Antritt der Fahrt das Kennzeichen frei von jeglichen Verunreinigungen war, darf nicht bestraft werden. Aber Vorsicht: an sonnigen, trockenen Tagen ist das kaum glaubhaft zu vermitteln“, warnt Dr. Stefan Mann, Leiter der ARBÖ-Rechtsabteilung.
Aber nicht nur rechtliche Strafen sind unangenehm:  Bei den Lesekameras der Mautstationen auf Österreichs Autobahnen können stark verschmutzte Kennzeichen zu Problemen mit der automatischen Schrankenöffnung führen. Außerdem muss der Lenker darauf achten, dass während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn es die Witterung sonst erfordert, die hintere Kennzeichentafel beleuchtet ist.
Foto: ARBÖ