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Schlagwort: §57

Pickerl abgelaufen – Vorsicht im Ausland!

Die „Pickerlfalle“

Die Toleranzfrist bei der §57a-Überprüfung gibt es nur mehr in Österreich – bei Fahrten in unsere Nachbarländer riskiert man mitunter empfindliche Strafen.

Vier Monate Zeit hat man in Österreich, die vorgeschriebene „Pickerl“-Überprüfung an seinem Fahrzeug vornehmen zu lassen. In diesem Zeitraum ist es allerdings, streng betrachtet, abgelaufen.
Und streng betrachten es die Vollzugsorgane in unseren Nachbarländern:
Bei Fahrten über die Grenze drohen hohe Geldstrafen sowie die Abnahme der Kennzeichen und Stilllegung des Fahrzeugs. Vor allem aus Deutschland werden laut dem ARBÖ vermehrte Kontrollen gemeldet.
Bisher waren solche Fälle nur aus Ungarn und Italien bekannt, nun dürften auch andere Nachbarstaaten auf die leichte „Einnahmequelle“ aufmerksam geworden sein.
Vor jeder Fahrt in einen Nachbarstaat empfiehlt sich daher vor dem Reiseantritt ein check, ob beim Auto alles in Ordnung und die §57-Plakette noch gültig ist.
Foto: ÖAMTC